Ausschlusskriterien für Hypnose und Hypnotherapie

Hypnose und Hypnotherapie werden in der Praxis nicht angewandt bei

  • geistig behinderten Menschen
  • Menschen mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Menschen, die gerade vor kurzem einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hatten
  • Psychosen (Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen, Borderline-Störungen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen; insbesondere, wenn Wahn oder dissoziative Symptome vorliegen)
  • Menschen die Psychopharmaka einnehmen (hier wäre eine Anwendung aber individuell zu besprechen)
  • Menschen mit Persönlichkeitsstörungen
  • Thrombose-Patienten
  • Menschen, die an Epilepsie leiden
  • Schwangeren

Die Liste ist keinesfalls vollständig. Sollten Sie unsicher sein, ob eine Hypnosetherapie für Sie sinnvoll und indiziert erscheint, kontaktieren Sie mich gerne via Email oder rufen Sie mich an.